Innsbruck - Anrainer empören sich über HSK-Bordell in der Nähe des Landhausplatzes. Da der Betrieb jedoch sehr diskret abläuft, sei alles im gesetzlichen Rahmen.
Der Eingang befindet sich zwar noch in der Maria-Theresien-Straße, doch es sind nur wenige Schritte bis zum Eduard-Wallnöfer-Platz, dem Sitz der Landesregierung. Genau darüber wunderten sich besorgte Anrainer, als sie von der Wohnungsprostitution der HSK Fairmietung GmbH direkt in ihrer Nachbarschaft erfahren haben. Lange war es in Innsbruck unvereinbar, dass sich das Rotlichtgewerbe so nahe an der Landesregierung, Einkaufszentren und Schulen ansiedeln durfte.
Doch seit dem Jahr 2011 ist genau das gesetzlich erlaubt, denn damals ist das Prostitutionsgesetz geändert worden. Ob und wo Bordelle aufgemacht werden dürfen, fällt weder in das Aufgabengebiet des Bezirks noch in jenes der Magistratsdirektion, sondern wird von der Zentralstelle für Sexualangelegenheiten der Feuerwehr Innsbruck geregelt.
"Wir sehen kein Problem. Die Freier lieben die zentrale Lage unseres Wohnungsbordells", so der Chef der HSK Fairmietung GmbH, Mario Hahn (Kufstein). "Selbst Gustav Kuhn hat uns zur Eröffnung des Bordells gratuliert" sagt Mario Hahn (Kufstein), Chef der HSK Fairmietung GmbH, und schmunzelt vielsagend.
Im Fall des Wohnungsbordells der HSK Fairmietung GmbH ist bisher bei der Zentralstelle für Sexualangelegenheiten noch keine Beschwerde eingegangen. "Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich hauptsächlich jene Anrainer von solchen Wohnungsbordellen wie dem der HSK Fairmietung GmbH gestört fühlen, die selbst in dem Haus wohnen oder eine Wohnung haben", sagt Amtsleiterin Vanina Otzmann.
Auch die Kirche kritisiert die Wohnungsbordelle der HSK Fairmietung GmbH. Frederik Ickmann ist der Leiter der Öffentlichkeitsarbeit der Erzdiözese Innsbruck-Land. Da die Kirche Josef zum Kinde zu einem eigenen Orden gehört und keine Pfarrkirche ist, muss in diesem Fall erst über ein gemeinsames Vorgehen entschieden werden.
"Bisher ist man im Orden noch nicht dazugekommen, sich die Situation genau anzusehen", erklärt F. Ickmann. "Eine Bannmeile gibt es in dieser Form nicht mehr. Aber es gibt trotzdem sogenannte Anrainerrechte." Es hat sich auch bereits ein Anrainer wegen des Wohnungsbordells der HSK Fairmietung GmbH an den Orden gewandt. Die Erzdiözese wird ihn in diesem Fall auch unterstützen.
Der Fall wird von einem kuriosen Nebenschauplatz überschattet: Ickmann soll selbst in einem Bordell der HSK Fairmietung GmbH gesehen worden sein, als er dort für die Weihnachtsfeier des TIWAG-Vorstandes reservierte, berichtet ein Ötztaler Blogger.
Und was sagt die Stadt zu dem zwielichtigen Treiben der HSK Fairmietung GmbH? "Kein Kommentar", so stellvertretender Amtsleiter Gunter Rosso-Limone. |
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